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Veröffentlichungen

Informationen für ausländische Touristen und deren sicheren Aufenthalt

    Kasachstan Reisewarnungen und Sicherheitsinformationen

    Wir empfehlen allen Reisenden, die Kasachstan besuchen, sich bei der Planung ihrer Reise über die aktuelle Situation im Land auf dem Laufenden zu halten und sich während ihres Aufenthalts in Kasachstan über die sich ändernden Bedingungen im Klaren zu sein.

    Wenden Sie sich an Ihr Reisebüro, Hotelvertreter, Reiseveranstalter und lokale Informationszentren, um zuverlässige Informationen über die touristischen Ziele Kasachstans zu erhalten.

    Aufgrund der Lockerung der Quarantänemaßnahmen in Kasachstan wurden ab dem 17. August 2020 internationale Flüge mit Ländern wie Deutschland, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Weißrussland, der Ukraine, Südkorea und anderen Ländern schrittweise wieder aufgenommen.

    Auf Beschluss der Interregionalen Kommission wurden Änderungen am Verfahren zum Überschreiten der Staatsgrenze der Republik Kasachstan vorgenommen.

    Wichtige Informationen:

    • Ausländer, die aus Ländern anreisen, mit denen Kasachstan Direktflüge wieder aufgenommen hat, müssen ein Visum der entsprechenden Kategorie beantragen, um in die Republik Kasachstan einzureisen.
    • Bürger der GUS-Staaten (einschließlich der EAWU) benötigen für die Einreise nach Kasachstan aufgrund bilateraler Abkommen über visumfreies Reisen kein Visum.
    • Ein Ausländer muss Staatsbürger des Landes sein, mit dem der Luftverkehr wieder aufgenommen wurde, und auch einem Direktflug aus diesem Land folgen. Der Durchgangsverkehr ist verboten.

    Informationen zu restriktiven Maßnahmen für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger


    Kategorie 1 China, Südkorea, Japan, Georgien, Thailand, Ungarn, Indien, Deutschland, Tschechische Republik, Malaysia, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland, Türkei, Ägypten, Ukraine, Niederlande, Russland Thermometrie und Fragebogen
    Kategorie 2 Polen, Usbekistan, Tadschikistan Thermometrie, Fragebogen, Bescheinigung mit negativem PCR-Test auf COVID-19
    Kategorie 3 Linienflüge sind verboten. Mögliche unregelmäßige (Evakuierungs- und Charter-)Flüge Thermometrie, Fragebogen, Bescheinigung mit negativem PCR-Test auf COVID-19

    Das Dekret des obersten staatlichen Sanitätsarztes von Kasachstan vom 15. August legte das Verfahren für diejenigen fest, die aus dem Ausland in das Land einreisen.

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